Hopfen_2026

2 Vorwort Liebe Hopfenpflanzerinnen, Hopfenpflanzer, Berater und Händler, der praxisgerechte Pflanzenschutz wird in vielen Kulturen immer anspruchsvoller. Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln in Europa ist ein zweistufiger Prozess, der auf der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 basiert. Zuerst genehmigt die Europäische Kommission die Wirkstoffe, und danach lassen die Mitgliedstaaten die fertigen Pflanzenschutzmittel auf nationaler oder zonaler Ebene zu, basierend auf nationalen bzw. gemeinsamen Bewertungen, wie zum Beispiel durch das BVL in Deutschland. Derzeit ist aber ein auf EU-Ebene genehmigter Wirkstoff kein Garant mehr, dass die Wirkstoffe national auch zugelassen werden. Neben der Pflanzenschutzmittel Zulassung zeigte sich im Jahr 2025, dass auch die ausreichende Warenversorgung immer schwieriger kalkulierbar ist. So stieg nach Minderwirkungen bei vorangegangenen Akarizid Einsätzen und durch die hohen Temperaturen der Bedarf an Akariziden europaweit stark an. Der europaweite hohe Spinnmilbendruck führte auch dazu, dass normal übliche Warenverschiebungen zwischen den Ländern nicht möglich waren, da überall ein Mangel bestand. Die Haltbarkeit vieler Pflanzenschutzmittel ist zudem auf 2 Jahre begrenzt und je nach Produkt kann nach einer Reanalyse das Produkt 1 – 2 weitere Jahre vermarktbar werden. Danach müssen abgelaufene Warenbestände abgeschrieben und vernichtet werden, was auch einen hohen wirtschaftlichen Verlust für die Unternehmen bedeutet. Die angespannte Zulassungssituation führt auch dazu, dass zunehmend mehr Anträge auf eine Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel (Art. 53) beim BVL gestellt werden. Da der Ausgang dieser häufig sehr kurzfristigen Verfahren nicht kalkulierbar ist, kann dies, bei einer Genehmigung zusätzlich die ausreichende Warenversorgung gefährden. Diese Punkte sollten bei externer Betrachtung auch berücksichtigt werden. So ist es zukünftig zu empfehlen, dass der Produktbedarf sehr vorausschauend zu kalkulieren und zu bestellen ist. Auch im Jahr 2026 streben wir wieder gemeinsam mit dem Verband Deutscher Hopfenpflanzer e.V., der LfL in Hüll/Wolnzach begleitet vom Hopfenring eine Art. 53 Genehmigung im Hopfen mit Vegas® und Cymbal® flow an. Ferner arbeiten wir bereits an einem Nachfolger für das ausgelaufene Vorox® F zum Hopfenputzen. Eine erfolgreiche Saison 2026 wünscht Ihnen stellvertretend im Namen aller Kolleginnen und Kollegen von Certis Belchim BV. Johann Valenti Crop Manager Hopfen

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