Auflagen

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DH001RSh 1: Giftig bei Kontakt mit den Augen.
DH004RSh 4: Kann bei mechanischer Vorschädigung der Hornhaut eine Augeninfektion hervorrufen.
EB001-1SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen.
EB001-2SP 1: Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen./Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)
EO001SPo 1: Nach Kontakt mit der Haut zuerst das Mittel mit einem trockenen Tuch entfernen und dann die Haut mit reichlich Wasser abspülen.
EO002SPo 2: Die gesamte Schutzkleidung muss nach Gebrauch gewaschen werden.
EO003SPo 3: Nach Anzünden des Mittels Rauch nicht einatmen und die behandelte Fläche sofort verlassen.
EO004SPo 4: Der Behälter muss im Freien und Trockenen geöffnet werden.
EO005-1SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages.
EO005-2SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften.
EUH 029Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase.
EUH 032Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
EUH 066Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH 070Giftig bei Berührung mit den Augen.
EUH 071Wirkt ätzend auf die Atemwege.
EUH 204Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0016Enthält Trifloxystrobin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0018Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0019Enthält Metazachlor und 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1Gemisch, CAS-Nr. 55965-84-9). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0021Enthält Pendimethalin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0022Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allerlgische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0023Enthält Dichlorprop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0025Enthält Cyprodinil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0026Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0027Enthält Fosthiazat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0029Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0031Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0033Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0036Enthält Fenpropidin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0037Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0038Enthält Propaquizafop. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0040Enthält Spiroxamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0041Enthält Tritosulfuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0042Enthält Imazalil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0043Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0044Enthält Clodinafop-propargyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0045Enthält Cloquintocet-mexyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0046Enthält Pethoxamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0049Enthält Fenoxaprop-P-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0053Enthält (E,E)-8,10-Dodecadien-1-ol (Codlemone). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0057Enthält Acequinocyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0062Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0063Enthält Dimethachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0064Enthält gamma-Cyhalothrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0065Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0069Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0072Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0075Enthält Benthiavalicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0077Enthält Pyroxsulam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0079Enthält Tembotrione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0080Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0081Enthält Cydia pomonella Granulovirus, mexikanisches Isolat (CpGV). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0088Enthält Spirotetramat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0089Enthält Captan. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0092Enthält Clethodim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0095Enthält Kolophonium (CAS-Nr. 8050-09-7). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0098Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0099Enthält Terpentinöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0101Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0103Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0106Enthält Diphenylmethandiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0107Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0109Enthält Fettalkoholethoxylat-alkylether. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0111Enthält Benzyloxymethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0112Enthält Isoxadifen-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0113Enthält 2-Aminosulfonyl-N,N-dimethylnicotinamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0125Enthält Benzylsalicylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0129Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hevorrufen.
EUH 208-0130Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0133Enthält Copolymer aus Maleinsäureanhydrid und Diisobutylen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0134Enthält Alkylnaphthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen."
EUH 208-0135Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm HD-1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-01351Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm ABTS-351 (HD-1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0136Enthält Bifenazate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0137Enthält Harnstoff-Formaldehyd-Kondensat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0139Enthält Isopyrazam. Kann allergische Reaktionen hrvorrufen.
EUH 208-0140Enthält Picloram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0143Enthält Prosulfocarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0147Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0148Enthält Bumetrizol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0154Enthält Poly-[methylen-(polyphenylisocyanat)]. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0156Enthält Formaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0157Enthält Calciumsulfonat, Petroleum. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0158Enthält Mecoprop-P-Ester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0160Enthält Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0162Enthält Beauveria bassiana. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0164Enthält Prothioconazol-des-chloro. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0165Enthält Aclonifen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0166Enthält POE-(20)-Alkohol, C12-C18 (ungesättigt), mono-butyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0167Enthält Purasolve (2-ethylhexyl-S-Lactat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
euh 208-0169Enthält Fluazifop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0170Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0173Enthält Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0174Enthält Gliocladium catenulatum Stamm J1446. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0176Enthält Carvone. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0178Enthält R-p-Mentha-1,8-dien (d-Limonen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0180Enthält Kardamomextrakt. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0181Enthält Terpinolen - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0182Enthält Pyridat - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0183Enthält hydriertes Kolophonium. Kann allergische Reaktionen
EUH 208-0184Enthält Harzsäuren und Kolophoniumsäuren, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0185Enthält Methenamin-3-chlorallylchlorid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0186Enthält Pinoxaden. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0187Enthält Isobuthylmethacrylat-Polymer. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0188Enthält Metobromuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0191Enthält Zoxamide. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0192Enthält Quizalofop-P-tefuryl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0193Enthält 2,4-D Dimethylaminsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0195Enthält CI Pigment Red 2, CI-Nr. 12 310, 2.5-Dichloranilin gekoppelt auf 2-Oxi-3-Naphtholsäureanilid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
EUH 208-0196Enthält 5-Chlor-2-methyl- 3(2H)isothiazolon, Mischung mit 2-Methyl-3(2H)-isothiazolon im Verhältnis 3:1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0197Enthält 0119DIV0800/ NN Alamask VPAC 474995 (Duftstoffgemisch). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0198Enthält lambda-Cyhalothrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0200Enthält Prothioconazol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0201Enthält Coniothyrium minitans Stamm CON/M/91-08. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0202Enthält Hymexazol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0203Enthält Phthalanhydrid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0204Enthält 2-Methyl-4-isothiazolin-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0205Enthält 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0207Enthält Cyclopropanol, 2-(butyldimethylsilyl)-1-methyl-, 1-metanasulfonate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
euh 208-0209Enthält Dodemorph. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0210Enthält Methylcaprylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0211Enthält S-Metolachlor. Kann allergische Reaktion hervorrufen.
EUH 208-0212Enthält Dinatriummaleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0214Enthält Cloquintocet-mexyl (1-methyl-hexyl ester). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0215Enthält 1,3,5-Triazin-1,3,5 (2H,4H,6H)-triethanol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0216Enthält 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on und 2-methyl-2H-isothiazol-3-on (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0217Enthält Cypermethrin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0218Enthält Methylenharnstoff. Kann allergische Reaktionen hervorrufen..
EUH 208-0220Enthält Octabenzon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0222Enthält 8-Hydroxychinolin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0223Enthält Nicosulfuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0224Enthält POE-(5)-3-Isotridecyloxypropanamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0227Enthält POE-(6)-Isotridecylalkoholmethylether. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0228Enthält Pyrethrine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0229Enthält getrocknete Zellwände von Saccharomyces cerevisiae Stamm LAS117. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0230Enthält 3-Hydroxy-2'-methyl-2-naphthanilid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0231Enthält Metalaxyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0232Enthält 5-Chloro-2-methyl-1, 2-thiazol-3(2H)-on/2-Methyl-1,2-thiazol-3(2H)-on (3:1-Mix). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0233Enthält Formetanat Hydrochlorid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0234Enthält BIT (Benzisothiazolinon). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0235Enthält Cyflumetofen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0236Enthält Bupirimat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0237Enthält Trinexapac-ethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0238Enthält Spinetoram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0239Enthält aliphatisches Diethylentriamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0240Enthält Mefentrifluconazole. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0241Enthält iPoly 50-Lösung. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0243Enthält 2,4,7,9-Tetramethyl-5-decin-4,7-diol (CAS-Nr. 126-86-3). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0244Enthält Orangenöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0246Enthält Fluazifop-P Butylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0247Enthält Fenpyroximat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0248Enthält 2-Phenyl-2-Hexenenitril. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0250Enthält (4S)-1-Methyl-4-(prop-1-en-2-yl)cyclohexen (CAS-Nr. 5989-54-8). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0251Enthält 3,7-Dimethylocta-1,6-dien-3-ol (CAS-Nr. 78-70-6). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0253Enthält Reaktionsprodukte von 1H-Imidazol-1-ethanol, 4,5-Dihydro, 2-(C11-17 und C17 ungesättigte Alkyl)-Derivaten und Acrylsäure. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 208-0255Enthält Raffiniertes Pyrethrum Konzentrat (CAS-Nr. 89997-63-7). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH 401Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
GHS02Flamme
GHS04Gasflasche
GHS05Ätzwirkung
GHS06Totenkopf mit gekreuzten Knochen
GHS07Ausrufezeichen
GHS08Gesundheitsgefahr
GHS09Umwelt
H220Extrem entzündbares Gas.
H222Extrem entzündbares Aerosol.
H223Entzündbares Aerosol.
H225Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.
H226Flüssigkeit und Dampf entzündbar.
H228Entzündbarer Feststoff.
H229Behälter steht unter Druck: kann bei Erwärmung bersten.
H251Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.
H260In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können.
H280Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
H290Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.
H300Lebensgefahr bei Verschlucken.
H301Giftig bei Verschlucken.
H302Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H304Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
H310Lebensgefahr bei Hautkontakt.
H311Giftig bei Hautkontakt.
H312Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.
H314Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H315Verursacht Hautreizungen.
H317Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H318Verursacht schwere Augenschäden.
H319Verursacht schwere Augenreizung.
H330Lebensgefahr bei Einatmen.
H331Giftig bei Einatmen.
H332Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H334Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen.
H335Kann die Atemwege reizen.
H336Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H341Kann vermutlich genetische Defekte verursachen .
H351Kann vermutlich Krebs erzeugen .
H360DKann das Kind im Mutterleib schädigen.
H360DfKann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen < konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt >
H361DKann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H361FKann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.
H361fdKann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.
H362Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
H370Schädigt die Organe .
H372Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition .
H372-01Schädigt Blut, Nervensystem und Herz bei längerer oder wiederholter Exposition .
H373Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H373-01Kann den Blutkreislauf schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H373-02Kann die Augen schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H373-04Kann das Nervensystem schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H373-05Kann den Gastrointestinaltrakt schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition .
H400Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H411Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H412Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H413Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung.
HE110Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HE110-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SE110: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HE1201Für den Haus- und Kleingarten entfällt die Kennzeichnungsauflage SE1201: "Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HF189Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF 189: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist."
HF1891Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF1891: "Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HF1911Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF 1911: "Das Wiederbetreten von behandelten Wein-, Hopfen-, Kernobst-, Steinobst- und Zierpflanzenkulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in den oben genannten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 3 Wochen sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HF193Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF193: "Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen."
HF266Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SF266: "Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen."
HS110Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS110: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS110-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS110-1: "Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS120Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS120: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
HS1201Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS1201: "Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS120-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS120-1: "Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS1201-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS1201-1: "Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HS204Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS204: "Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln".
HS206Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS206-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS206: "Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln."
HS2101Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS2101-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2101: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS220Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS220: "Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
HS2202Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
HS2202-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2202: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels".
HS2203Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2203: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels".
HS2204Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS2204-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS2204: "Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels."
HS421Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS421: "Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen."
HS422Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS422: "Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen".
HS526Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS526: "Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels."
HS530Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS530: "Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS530-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS530: "Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS610Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS610-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS610: "Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel".
HS701-1Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt SS701-1 "Bei Streichapplikation sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen."
HT1222Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage ST1222: "Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen".
HT128Für den Haus- und Kleingartenbereich entfällt die Kennzeichnungsauflage ST128: "Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske HM mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit personengetragenen Geräten."
NB506Eine Anwendung weiterer als bienengefährlich eingestufter Pflanzenschutzmittel (B1 oder B2) auf der gleichen Fläche ist nur nach einer Mindestwartezeit von 7 Tagen nach der letzten Ausbringung dieses Pflanzenschutzmittels zulässig.
NB6611Das Mittel wird als bienengefährlich eingestuft (B1). Es darf nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NB6612Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NB6621Das Mittel wird als bienengefährlich, außer bei Anwendung nach dem Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behandelnden Bestand bis 23.00 Uhr, eingestuft (B2). Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NB6623Das Mittel darf in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nur abends nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr angewendet werden, es sei denn, die Anwendung dieser Mischung an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, ist ausweislich der Gebrauchsanleitung des Fungizids auch während des Bienenfluges ausdrücklich erlaubt. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl.I S 1410, beachten.
NB663Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Bienen nicht gefährdet (B3).
NB6641Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
NB6644Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.
NB6645Das Mittel darf in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Neonikotinoide an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen be-flogen werden, angewendet werden, sofern dies ausweislich der Gebrauchsanleitung des Insektizids erlaubt ist.
NH621Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620 aufzuführen.
NH621-2Neben den Angaben des Wirkstoffes nach Art und Menge ist auch der Reinkupfergehalt des Mittels auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen anzugeben. Diese Angabe ist im Anschluss an die Anwendungsbestimmung NT620-2 aufzuführen.
NH677Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Verschüttetes Saatgut sofort zusammenkehren und entfernen."
NH678Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Kleinsäuger; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH679Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb dafür sorgen, dass kein Saatgut offen liegen bleibt. Vor dem Ausheben der Schare Dosiereinrichtung rechtzeitig abschalten, um Nachrieseln zu vermeiden."
NH682Auf Packungen mit gebeiztem Saatgut ist folgende Kennzeichnung anzubringen: "Das behandelte Saatgut einschließlich enthaltener oder beim Sävorgang entstehender Stäube vollständig in den Boden einbringen."
NH684Auf Packungen mit behandeltem Saatgut ist die im Rahmen der Zulassung festgelegte maximal zulässige Aussaatstärke pro Hektar anzugeben. Bei einer Kombination mehrerer Saatgutbehandlungsmittel ist die niedrigste zulässige Aussaatstärke maßgeblich.
NH762Vor Aussaat/Pflanzung Kressetest durchführen!
NH950Für die offene Ausbringung darf das Ködermittel ausschließlich portionsweise verpackt in Folienbeuteln in den Verkehr gebracht werden.
NN000Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
NN001Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Populationen der auf Pflanzen lebenden Nutzorganismen nicht gefährdet.
NN002Aufgrund der Selektivität des Mittels werden Populationen relevanter Nutzorganismen nicht gefährdet.
NN100Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
NN1001Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN1002Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN130Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN1301Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa amentata (Wolfsspinne) eingestuft.
NN1303Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft.
NN1323Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius andersoni (Raubmilbe) eingestuft.
NN1324Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft.
NN1326Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Euseius finlandicus (Raubmilbe) eingestuft.
NN134Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN135Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergspinne) eingestuft.
NN1513Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN160Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN161Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN164Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion lampros (Laufkäfer) eingestuft.
NN1641Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Bembidion tetracolum (Laufkäfer) eingestuft.
NN165Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN166Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
NN168Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trechus quadristriatus (Laufkäfer) eingestuft.
NN170Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN180Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
NN181Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Phygadeuon trichops (Schlupfwespe) eingestuft.
NN182Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Coccygomimus turionellae (Schlupfwespe) eingestuft.
NN183Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
NN184Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Aphidius matricariae und rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN1841Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius matricariae (Brackwespe) eingestuft.
NN1842Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN1844Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
NN190Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.
NN191Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NN200Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft.
NN2001Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN2002Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN230Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN233Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN234Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN2512Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius majusculus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN2513Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN260Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft.
NN261Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN265Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Poecilus cupreus (Laufkäfer) eingestuft.
NN266Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Pterostichus melanarius (Laufkäfer) eingestuft.
NN270Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN283Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
NN2842Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN290Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.
NN291Das Mittel wird als schwachschädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NN3001Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft.
NN3002Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft.
NN330Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Pardosa amentata und palustris (Wolfspinnen) eingestuft.
NN3303Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Pardosa agrestis (Wolfsspinne) eingestuft.
NN3324Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Amblyseius cucumeris (Raubmilbe) eingestuft.
NN333Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Phytoseiulus persimilis (Raubmilbe) eingestuft.
NN334Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Typhlodromus pyri (Raubmilbe) eingestuft.
NN335Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Erigone atra (Zwergnetzspinne) eingestuft.
NN3511Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Orius insidiosus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN3513Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Orius laevigatus (räuberische Blumenwanze) eingestuft.
NN361Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Coccinella septempunctata (Siebenpunkt-Marienkäfer) eingestuft.
NN370Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Chrysoperla carnea (Florfliege) eingestuft.
NN380Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma cacoeciae (Erzwespe) eingestuft.
NN3801Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Trichogramma dendrolimi (Erzwespe) eingestuft.
NN383Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Encarsia formosa (Erzwespe) eingestuft.
NN3842Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft.
NN3844Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Aphidius colemani (Brackwespe) eingestuft.
NN385Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft.
NN390Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Syrphus corollae (Schwebfliege) eingestuft.
NN391Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Art Episyrphus balteatus (Schwebfliege) eingestuft.
NN400Das Mittel wird als schädigend für Populationen relevanter Nutzorganismen eingestuft.
NN410Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen.
NO683Aufgrund der durch die Zulassung festgelegten Anwendungen des Mittels werden Regenwurmpopulationen nicht gefährdet.
NO685Das Mittel wird als schwachschädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
NO686Das Mittel wird als schädigend für Regenwurmpopulationen eingestuft.
NS660Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 6 Abs. 2 und 3 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NS660-1Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT102Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist.
NT120Der im Mittel enthaltene Wirkstoff Pendimethalin neigt zur Verflüchtigung.
NT141Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 50 L/ha erfolgen.
NT142Die Anwendung muss mit einem Wasseraufwand von mindestens 150 L/ha erfolgen.
NT180Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen bedarf der Genehmigung der zuständigen Landesbehörde (§ 18 Absatz 2 PflSchG). Diese wird, bezogen auf die Gesamtheit der Pflanzenschutzmaßnahmen mit Luftfahrzeugen, für maximal 5 % der Gesamtwaldfläche des betreffenden Bundeslandes im Jahr erteilt.
NT180-1Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit Luftfahrzeugen bedarf der Genehmigung der zuständigen Landesbehörde (§ 18 Absatz 2 PflSchG).
NT181Dieses Insektizid wirkt nicht spezifisch allein gegen die zu bekämpfenden Schadorganismen. Die Anwendung kann daher auch Populationen anderer Arthropoden schädigen. Bei bekannten Vorkommen von Arthropoden-Arten, die in den Anhängen II oder IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind, sollte daher von einer Behandlung abgesehen werden.
NT644Das Mittel ist giftig für Haustiere.
NT658Haustiere fernhalten.
NT660Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Abs. 1 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT660-1Die Anwendung des Mittels ist außerhalb von Forsten nur durch verdecktes Ausbringen zulässig (§ 2 Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung). Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NT665Nicht in Häufchen auslegen.
NT667Köder unzugänglich für Kinder und für Haus- und Wildtiere auslegen.
NT668Falls während und nach Bekämpfungsmaßnahmen tote oder sterbende Ratten oder Mäuse gefunden werden, sind diese sofort wegzuräumen, um Sekundärvergiftungen vorzubeugen.
NT671Das Mittel ist sehr giftig für Vögel und Wild.
NT676Verschüttetes Granulat sofort zusammenkehren und entfernen.
NT678Das Mittel ist giftig für Vögel; deshalb bei allen Anwendungen im Freiland dafür sorgen, dass ausgebrachtes Granulat eingearbeitet bzw. mit Erde abgedeckt wird.
NT697Durch ein geeignetes Beizverfahren, das insbesondere die Verwendung eines geeigneten Haftmittels beinhaltet, ist sicherzustellen, dass das behandelte Saatgut staubfrei und abriebfest ist.
NT700Das mit diesem Pflanzenschutzmittel behandelte Saatgut darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn es entsprechend den Vorschriften in § 32 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz und Artikel 49 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gekennzeichnet ist.
NT801-1Bei Anwendung des Mittels in Naturschutzgebieten sind die einschlägigen Vorschriften des BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) zu beachten.
NT810In regelmäßigen Abständen sind die Erhaltungszustände der wichtigen Pflanzen- und Tierarten in den Steillagen zu überprüfen. Die Ergebnisse sind in ein- bis zweijährigem Abstand an das BVL zu berichten und durch Fachgespräche zwischen den betroffenen Bundesländern und den Bundesbehörden aufzuarbeiten.
NW261Das Mittel ist fischgiftig.
NW262Das Mittel ist giftig für Algen.
NW263Das Mittel ist giftig für Fischnährtiere.
NW264Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere.
NW265Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen.
NW466Mittel und dessen Reste sowie entleerte Behälter und Packungen nicht in Gewässer gelangen lassen.
NW467Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW468Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW470Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
NW605-1Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten.
NW641Anwendung ausschließlich unter Verwendung von Spritzschirmen.
NW642Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW642-1Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
NW800Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NZ121In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als einmal jährlich auf derselben Fläche.
NZ124In den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten (Sondergebiete) Anwendung des Mittels nicht mehr als viermal pro Jahr auf derselben Fläche.
NZ180Es dürfen nur Hubschrauber mit angebauter Sprühanlage, z. B. von den Herstellern Simplex oder Isolair, und Injektordüsen der Größe 05 verwendet werden.
NZ181Bei der Anwendung mit Luftfahrzeugen maximal eine Behandlung pro Jahr.
P101Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P103Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.
P201Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen.
P202Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen.
P210Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.
P211Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P223Keinen Kontakt mit Wasser zulassen.
P232Vor Feuchtigkeit schützen.
P234Nur in Originalverpackung aufbewahren.
P235+P410Kühl halten. Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P240Behälter und zu befüllende Anlage erden.
P241Explosionsgeschützte [elektrische/Lüftungs-/Beleuchtungs-/...] Geräte verwenden.
P251Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P260Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P261Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden.
P262Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P263Berührung während Schwangerschaft und Stillzeit vermeiden.
P264Nach Gebrauch ... gründlich waschen.
P270Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P271Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
P272Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
P273Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P280Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P281Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden.
P284[Bei unzureichender Belüftung] Atemschutz tragen.
P301BEI VERSCHLUCKEN:
P301+P310BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/ ... anrufen.
P301+P310+P331BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Kein Erbrechen hervorrufen.
P301+P312+P330BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen. Mund ausspülen.
P301+P330BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen.
P301+P330+P331BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen.
P301+P331BEI VERSCHLUCKEN: KEIN Erbrechen herbeiführen
P302+P352BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser/... waschen.
P303+P361+P353BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen].
P304+P340BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P305+P351+P338BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P305+P351+P338+P310BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P308+P310BEI Exposition oder falls betroffen: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P308+P313BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P310Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P312Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... anrufen.
P314Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P315Sofort ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P321Besondere Behandlung (siehe ... auf diesem Kennzeichnungsetikett).
P330Mund ausspülen.
P331KEIN Erbrechen herbeiführen.
P332+P313Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P333+P313Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P335Lose Partikel von der Haut abbürsten.
P337+P313Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
P362+P364Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
P363Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen.
P370+P378Bei Brand: ... zum Löschen verwenden.
P381Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen.
P390Verschüttete Mengen aufnehmen, um Materialschäden zu vermeiden.
P391Verschüttete Mengen aufnehmen.
P402+P404An einem trockenen Ort aufbewahren. In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P403An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
P403+P233An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
P404In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.
P405Unter Verschluss aufbewahren.
P407Luftspalt zwischen Stapeln oder Paletten lassen.
P410Vor Sonnenbestrahlung schützen.
P410+P412Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
P411Bei Temperaturen nicht über ... °C/... °F aufbewahren.
P420Getrennt aufbewahren.
P501Inhalt/Behälter ... zuführen.
RA004Enthält Trifloxystrobin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA005Enthält Metazachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA007Enthält Pendimethalin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA008Enthält Propamocarb-(hydrochlorid). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA009Enthält Dichlorprop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA011Enthält Cyprodinil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA012Enthält 2,4-D. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA013Enthält Fosthiazat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA015Enthält Cymoxanil. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA017Enthält Pirimicarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA019Enthält Flufenacet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA022Enthält Fenpropidin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA023Enthält Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA024Enthält Fenhexamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen
RA025Enthält Adoxophyes orana Granulovirus, AoGV Stamm BV-0001. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA028Enthält Spiroxamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA029Enthält Tritosulfuron. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA031Enthält Folpet. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA033Enthält Cloquintocet-mexyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA034Enthält Pethoxamid - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA043Enthält Triclopyr Butoxyethylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA045Enthält Acequinocyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA048Enthält Sulcotrion. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA050Enthält Tribenuron-Methylester. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA051Enthält Dimethachlor. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA053Enthält Dimethenamid-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA058Enthält Fluazinam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA061Enthält Beauveria bassiana. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA062Enthält Bacillus thuringiensis subsp. aizawai. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA064Enthält Azadirachtin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA068Enthält Esfenvalerat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA069Enthält Pyroxsulam - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA072Enthält Tembotrione. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA073Enthält Dithianon. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA078Enthält Bacillus subtilis Stamm QST 713. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA086Enthält Bacillus thuringiensis ssp. kurstaki Stamm HD-1. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA088Enthält Triclopyr. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA089Enthält Fenpyroximat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA090Enthält Clethodim. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA091Enthält Bifenazate. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA092Enthält Isopyrazam. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA093Enthält Picloram. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA095Enthält Prosulfocarb - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA096Enthält Tallölfettsäureamidoamine. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA105Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA106Enthält Bumetrizol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA107Enthält Terpentinöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA108Enthält Naphthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA110Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA113Enthält Hexamethylentetramin (Urotropin) - Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA119Enthält Toluoldiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA121Enthält polymerisches Methylendiisocyanat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA122Enthält Fettalkoholethoxylat-alkylether. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA125Enthält Propyl-3,4,5-trihydroxybenzoat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA130Enthält Purasolve (2-ethylhexyl-S-Lactat). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA133Enthält Isoxadifen-ethyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA134Enthält 2-Aminosulfonyl-N,N-dimethylnicotinamid. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA141Enthält Limonen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA144Enthält 4-Fluoro-3-(trifluoromethyl)phenol. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA146Enthält Lactose. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA147Enthält Benzylsalicylat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA148Enthält POE-Isotridecyloxypropanamin. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA151Enthält Morwet 3008 Powder. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA152Enthält Natrium-Maleat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA153Enthält Copolymer aus Maleinsäureanhydrid und Diisobutylen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA154Enthält Alkylnaphthalinsulfonsäure, Polymer mit Formaldehyd, Natriumsalz. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA155Enthält Harnstoff-Formaldehyd-Kondensat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA156Enthält Piniennadelöl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA157Enthält "Dowicil 75 Preservative". Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA161Enthält Formaldehyd. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA162Enthält Calciumsulfonat, Petroleum. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA163Enthält Aclonifen. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA164Enthält POE-(20)-Alkohol, C12-C18 (ungesättigt), mono-butyl. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA165Enthält Fluazifop-P. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA166Enhält Gliocladium catenulatum Stamm J1446. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RA169Enthält R-p-Mentha-1,8-dien (d-Limonen). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
RK002R 15/29 : Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und leichtentzündlicher Gase
RK003R 20/21 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut
RK004R 21/22 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken
RK005R 20/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
RK006R 20/21/22 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
RK014R 26/27/28 : Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut
RK015R 36/37 : Reizt die Augen und die Atmungsorgane
RK016R 37/38 : Reizt die Atmungsorgane und die Haut
RK017R 36/38 : Reizt die Augen und die Haut
RK018R 36/37/38 : Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut
RK019R 42/43 : Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich
RK021R 48/22 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken
RK022R 48/20 : Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen.
RK050R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RK051R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
RK052R 52/53: Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben.
RX010R 10 : Entzündlich
RX015R 15 : Reagiert mit Wasser unter Bildung leicht entzündlicher Gase
RX020R 20 : Gesundheitsschädlich beim Einatmen
RX021R 21 : Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut
RX022R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
RX023R 23 : Giftig beim Einatmen
RX026R 26 : Sehr giftig beim Einatmen
RX032R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
RX034R 34 : Verursacht Verätzungen
RX035R 35 : Verursacht schwere Verätzungen
RX036R 36 : Reizt die Augen
RX037R 37 : Reizt die Atmungsorgane
RX038R 38 : Reizt die Haut
RX040R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
RX041R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
RX042R 42 : Sensibilisierung durch Einatmen möglich
RX043R 43 : Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich
RX050R 50 : Sehr giftig für Wasserorganismen
RX052R 52 : Schädlich für Wasserorganismen
RX061R 61 : Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
RX062R 62 : Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen.
RX063R 63 : Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.
RX064R 64 : Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.
RX065R 65 : Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen.
RX066R 66 : Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
RX067R 67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit hervorrufen.
S1Achtung
S2Gefahr
SB001Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen.
SB005Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Etikett des Produktes bereithalten.
SB006Der Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel ist für schwangere und stillende Frauen sowie für Jugendliche untersagt.
SB007Der Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel ist für allergische Personen nicht geeignet.
SB010Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
SB011Kinder fernhalten.
SB012Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen haben.
SB110Die Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist zu beachten.
SB111Für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit dem Pflanzenschutzmittel sind die Angaben im Sicherheitsdatenblatt und in der Gebrauchsanweisung des Pflanzenschutzmittels sowie die BVL-Richtlinie "Persönliche Schutzausrüstung beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de) zu beachten.
SB166Beim Umgang mit dem Produkt nicht essen, trinken oder rauchen.
SB193Das Pflanzenschutzmittel kann bei Kontakt mit der Haut (insbesondere des Gesichtes) ein Brennen oder ein Kribbeln hervorrufen, ohne dass äußerlich Reizerscheinungen sichtbar werden. Das Auftreten dieser Stoffwirkungen muss als Warnhinweis angesehen werden, eine weitere Exposition ist unbedingt zu vermeiden. Klingen die Symptome nicht ab oder treten weitere auf, muss ein Arzt aufgesucht werden.
SB195Für die Ausbringung des Präparates müssen geeignete Geräte bzw. Hilfsmittel verwendet werden. Ein Kontakt mit der Haut ist zu vermeiden.
SB199Wenn das Produkt mittels an den Traktor angebauten, gezogenen oder selbstfahrenden Anwendungsgeräten ausgebracht wird, dann sind nur Fahrzeuge, die mit geschlossenen Überdruckkabinen (z. B. Kabinenkategorie 3, wenn keine Atemschutzgeräte oder partikelfiltrierenden Masken benötigt werden oder Kabinenkategorie 4, wenn gasdichter Atemschutz erforderlich ist (gemäß EN 15695-1 und -2)) ausgestattet sind, geeignet, um die persönliche Schutzausrüstung bei der Ausbringung zu ersetzen. Während aller anderen Tätigkeiten außerhalb der Kabine ist die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Um die Kontamination des Kabineninnenraumes zu vermeiden, ist es nicht erlaubt, die Kabine mit kontaminierter persönlicher Schutzausrüstung zu betreten (diese sollte in einer entsprechenden Vorrichtung aufbewahrt werden). Kontaminierte Handschuhe sollten vor dem Ausziehen abgewaschen werden, beziehungsweise sollten die Hände vor Wiederbetreten der Kabine mit klarem Wasser gereinigt werden.
SE110Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SE120Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SE1201Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SE126Schutzbrille tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SE127Dicht abschließende Schutzbrille tragen bei der Reinigung der zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels verwendeten Geräte.
SF138Ein Begehen behandelter Lager ohne Körper- und Atemschutz ist erst 24 Std. nach Abschluss der Behandlung erlaubt.
SF143Das Betreten der behandelten Bereiche ist bis 24 Stunden nach der Behandlung nicht gestattet.
SF1471Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
SF1472Räume während der Einwirkungszeit des Mittels nur mit Körper- und Atemschutz betreten. Nach der Einwirkungszeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen diese gründlich lüften.
SF150Das Betreten des Lagers darf erst nach Freigabe durch den Begasungsleiter erfolgen. Dabei sind die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz-Luftgrenzwerte) einzuhalten.
SF151Beim Wiederbetreten des behandelten Lagers ist sicherzustellen, dass die Bestimmungen der TRGS 900 (Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte) eingehalten werden.
SF152Während der Einwirkzeit ist das Betreten behandelter Räume nur Anwendern des Mittels gestattet.
SF153Nach der Einwirkzeit/vor dem Aufenthalt von Personen in den behandelten Räumen sind diese gründlich zu lüften.
SF154Der Aufenthalt in behandelten Räumen während der Einwirkungszeit darf 30 min/Tag nicht überschreiten.
SF155Schutzhandschuhe und Arbeitskleidung tragen beim Reinigen von kontaminierten Oberflächen.
SF156Gesichtsschutz tragen beim Reinigen von kontaminierten Oberflächen.
SF160Vorgeschriebene Lüftungszeit 24 Stunden.
SF161Nachfolgearbeiten (>= 8 Std./Tag) in freigemessenen Räumen dürfen nur bei Gaskonzentrationen <= 1 ppm durchgeführt werden.
SF162Während der Behandlung ist ein Bereich von mindestens 10 m um behandelte Gebäude für ungeschützte Personen (z. B. Fußgänger) zu sperren.
SF169Während der Behandlungsmaßnahmen sind die Räume/Lager mit einem Warnhinweis zu kennzeichnen.
SF170Gewächshäuser sind nach der Anwendung des Mittels gut zu belüften.
SF177Beim Umgang mit frisch behandelten Pflanzen Schutzhandschuhe tragen.
SF177-1Beim Umgang mit frisch behandeltem Erntegut Schutzhandschuhe tragen.
SF179Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb von 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF1811Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF182Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF183-1Beim Umgang mit behandelten Kartoffeln sind Schutzhandschuhe zu tragen.
SF184Beim Umgang mit behandelter Erde und bei nachfolgenden Pflanzarbeiten Schutzhandschuhe tragen.
SF189Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF1891Das Wiederbetreten der behandelten Flächen/Kulturen ist am Tage der Applikation nur mit der persönlichen Schutzausrüstung möglich, die für das Ausbringen des Mittels vorgegeben ist. Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen grundsätzlich erst 24 Stunden nach der Ausbringung des Mittels durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF190Bei Nachfolgearbeiten in frisch behandelten Pflanzen sind Arbeitskleidung (mindestens langärmliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe zu tragen.
SF193Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und Universal-Schutzhandschuhe Pflanzenschutz) zu tragen.
SF1931Nachfolgearbeiten auf/in behandelten Flächen/Kulturen dürfen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages durchgeführt werden. Innerhalb 48 Stunden danach sind dabei der Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF1961Es ist sicherzustellen, dass während der Behandlung mittels Luftfahrzeugen und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages die behandelte Fläche und ein zusätzlicher 20 Meter breiter, nicht behandelter Streifen ringsherum von unbeteiligten Dritten nicht betreten wird.
SF210Das Produkt darf nur für Phalaenopsis, Schlumbergera, Sempervivum und Kalanchoe, die im Gewächshaus in Töpfen oder Container kultiviert werden, verwendet werden.
SF211Kontakt mit Phalaenopsis, Sempervivum, Kalanchoe und kontaminierten Oberflächen innerhalb 60 Tagen nach einer Behandlung vermeiden.
SF212Kontakt mit Schlumbergera und kontaminierten Oberflächen innerhalb 30 Tagen nach einer Behandlung vermeiden.
SF242Nutzung behandelter Rasenflächen erst nach Bewässerung und anschließendem Abtrocknen.
SF243Nutzung behandelter Rasenfläche als Spiel- und Liegewiese erst nach dem nächsten Schnitt.
SF245-01Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.
SF245-02Es ist sicherzustellen, dass behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten werden.
SF246Nutzung behandelter Rasenflächen als Spiel- und Liegewiese erst nach Bewässerung und anschließendem Abtrocknen.
SF247Bis zum Abtrocknen des Spritzbelages sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
SF249Bis zum Abtrocknen des Wundverschlusses sollte ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.
SF250Behandelte Räume dürfen nach der Belüftung ohne Atemschutzausrüstung erst unterhalb einer Ethylenkonzentration von 1 ppm in der Raumluft betreten werden.
SF251Während der Behandlung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ist sicherzustellen, dass sich keine unbeteiligten Personen unmittelbar neben oder auf der zu behandelnden Fläche aufhalten.
SF252Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
SF260Es ist sicherzustellen, dass während der Anwendung und bis zum Abtrocknen des Spritzbelages keine unbeteiligten Personen das Gewächshaus betreten und unbeteiligte Personen das Gewächshaus erst betreten, wenn dieses gelüftet wurde.
SF262Das Betreten der behandelten Flächen ist für unbeteiligte Dritte während der Anwendung und am Anwendungstag nicht gestattet.
SF264Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SF264-2Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SF264-7Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk zu tragen.
SF266Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF266-1Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung im Weinbau lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF266-3Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung in Gemüse lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF266-5Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF266-8Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Dabei sind nach Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF267Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 15 Minuten zu betreiben.
SF267-1Vor dem Wiederbetreten sind die behandelten Bereiche gründlich zu lüften. Hierzu sind alle Kühlerlüfter mit Höchstleistung für mindestens 30 Minuten zu betreiben.
SF268Dieses Produkt darf nur von im Umgang mit dem Produkt geschultem Personal benutzt werden.
SF269Ungeschützte Personen sind während des Behandlungszeitraums von den behandelten Bereichen fernzuhalten.
SF270Die nach Gebrauch des Mittels verbleibende Restlösung ist in geschlossenen Behältern zu sammeln und zur Entsorgung zu bringen.
SF272Für Arbeiten in unmittelbarer Nähe des Fließbandsystems sind während der Lagergutbehandlung lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF273Beim Umgang mit behandeltem Getreide sind lange Arbeitskleidung, festes Schuhwerk und Schutzhandschuhe zu tragen.
SF275-2ACEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 2 Tagen nach der Anwendung in Ackerbaukulturen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEOSEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-EEWEEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-VEGEEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Gemüse bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF275-VEOSEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk getragen werden.
SF276-14ZBEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28HOEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Hopfen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28OSEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-28WEEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 28 Tagen nach der Anwendung in Weinbau lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-7OSEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen innerhalb von 7 Tagen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-EEOSEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Obstbaumkulturen und in Strauchbeerenobst bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-EEWEEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Weinbau bis einschließlich Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-VEBEEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Beerenobst (ausgenommen Strauchbeerenobst) bis unmittelbar vor der Ernte lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF276-ZBEs ist sicherzustellen, dass bei Nachfolgearbeiten/Inspektionen mit direktem Kontakt zu den behandelten Pflanzen/Flächen nach der Anwendung in Zier- und Baumschulpflanzen lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe getragen werden.
SF278-14WEEs ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen innerhalb von 14 Tagen nach der Anwendung in Weinbau auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SF278-VEWEEs ist sicherzustellen, dass die Arbeitszeit in den behandelten Kulturen nach der Anwendung in Weinbau bis unmittelbar vor der Ernte auf maximal 2 Stunden täglich begrenzt ist. Dabei sind lange Arbeitskleidung und festes Schuhwerk sowie Schutzhandschuhe zu tragen.
SF500Das Mittel ist stets trocken und nur in verschlossener Originalverpackung zu lagern und nur in abseits von Wohnungen gelegenen Räumen, die nicht zum ständigen Aufenthalt von Menschen und Haustieren bestimmt sind.
SF501Die Packung bzw. Unterverpackung (Beutel) darf nur im Freien geöffnet werden und muss unbedingt in einem Arbeitsgang vollständig verbraucht werden.
SF503Das Mittel darf nur im freien Gelände angewendet werden, jedoch nicht unter Gebäuden und in deren Nähe, damit das Eindringen des entstehenden Gases in die Gebäude vermieden wird.
SF5051An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan (früher Phosphorwasserstoff), ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
SF5052An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan (früher Phosphorwasserstoff), ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
SF5053An der Luft oder bei Einwirkung von Feuchtigkeit entwickelt sich Phosphan, ein geruchloses, für Menschen und Tiere sehr giftiges und ätzendes Gas, das hochentzündlich sowie selbstentzündlich an der Luft ist. Gelegentlich tritt ein von Verunreinigungen stammender knoblauch-, fisch- oder karbidartiger Geruch auf. Dieser Geruch allein ist kein zuverlässiges Anzeichen von Phosphan, da er von Erde und anderen Materialien leicht adsorbiert werden kann und häufig erst oberhalb von gesundheitlichen Grenzwerten auftritt.
SF506Das Mittel nicht bei Regen, starkem Nebel oder stark durchfeuchteten Böden auslegen.
SF510Sofern ein Auslegegerät (Applikator) zur Ausbringung des Pflanzenschutzmittels zu verwenden ist, ist dieses unter Berücksichtigung von Nummer 9 Abs. (5) der TRGS 512 nach Gebrauch zu reinigen. Die Reinigung des Gerätes hat im Freien und vorzugsweise bei leichtem Wind (Beachtung der Windrichtung) unter sorgfältiger Vermeidung einer Exposition von Mensch und Tier mit Stäuben des Pflanzenschutzmittels und/oder Phosphan zu erfolgen. Die Reinigung des Applikators ist in einem ausreichend großen Gefäß mit entspanntem Wasser (mit Spülmittel) durchzuführen. Dabei müssen sämtliche Teile mindestens vier Stunden im Wasserbad verbleiben. Während dieser Zeit ist der Bereich zu verlassen. Anschließend ist das Gerät mit frischem Wasser gut abzuspülen, bis alle Teile sauber sind. Vor der erneuten Verwendung muss das Gerät technisch überprüft werden und in allen Teilen absolut trocken sein.
SF514Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft zu prüfen, ob außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Bestimmungsgrenze auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
SF514-1Der Anwender oder eine für Messungen des eingesetzten Begasungsmittels hinreichend fachkundige Person hat gemäß TRGS 512 (Begasungen) bis zur Freigabe der Fläche regelmäßig durch Kontrollmessungen der Umgebungsluft sicherzustellen, dass außerhalb des festgelegten Gefahrenbereichs keine Konzentrationen des Begasungsmittels oberhalb der Nachweisgrenze (größer oder gleich 0.01 ppm) auftreten. Die Messergebnisse und gegebenenfalls ergriffene Maßnahmen sind aufzuzeichnen und mit der Dokumentation über die Begasung aufzubewahren.
SF520Die Räume/Lager nach dem Aktivieren des Generators sofort verlassen und verschließen.
SF520-1Die Räume/Lager nach dem Aktivieren des speziellen Gerätes sofort verlassen und verschließen.
SF521Nach der Behandlung/vor dem Aufenthalt von Personen in den Räumen/Lagern diese gründlich lüften.
SF522Die Räume/Lager nach dem Start der Begasung sofort verlassen und verschließen.
SF523Die Begasung auf Schuten, Binnen- und Küstenmotorschiffen ist nur an der Anlegestelle durchzuführen, der gekennzeichnete Gefahrenbereich ist zu evakuieren. Bis zur Freigabe durch den Begasungsleiter darf das Schiff die Anlegestelle nicht verlassen und nur von sachkundigen ausreichend geschützten Personen betreten werden.
SF524Bei Anwendung in Räumen/Lagern nach dem Start der Begasung diese sofort verlassen und verschließen. Bei Anwendung unter gasdichten Planen das zu behandelnde Gut gasdicht abdecken und nach dem Start der Begasung den Gefahrenbereich sofort verlassen.
SF525Portionsweise verpackte Beutel bei der Anwendung nicht öffnen.
SF526Unter Deck dürfen unter Gas stehende Transportbehälter nur transportiert werden, wenn die Laderäume mit einer technischen Belüftung ausgestattet sind, deren Leistung mindestens zwei Luftwechsel pro Stunde betragen soll, bezogen auf den leeren Raum. In Deutschland sind gemäß GefStoffV in der jeweils geltenden Fassung, Anhang I Nr. 4.4.5 Abs. 1 die inter-national geltenden Empfehlungen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für die Anwendung von Schädlingsbekämpfungsmitteln auf Schiffen zu beachten. In Deutsch-land muss die technische Belüftung geeignet sein um Begasungsmittel-Konzentrationen über dem Grenzwert gemäß GefStoffV (GefStoffV, Anhang I Nr. 4.4.4 Abs. 3 und TRGS 900 (Arbeitsplatzgrenzwerte) in der jeweils geltenden Fassung) zu verhindern. Für Phosphin (CAS Nr. 7803-51-2) liegt der Arbeitsplatzgrenzwert bei 0.14 mg/m³ bzw. 0.1 ppm. (Stand Mai 2016)
SF527Die Anwendung darf ausschließlich in Anlagen mit geschlossenem Spritzsystem und vollautomatischem Transport des behandelten Lagerguts erfolgen.
SF528Im Großlager dürfen nicht mehr als 240 t Getreide/Tag, im bäuerlichen Lager nicht mehr als 130 t Getreide/Tag behandelt werden.
SF529Der Generator für das Begasungsmittel darf nur als Teil eines geschlossenen Systems und außerhalb der behandelten Räume/Lager verwendet werden. Die Räume/Lager sind während der Behandlungsmaßnahmen geschlossen zu halten.
SF530Zum Schutz des Betriebspersonals muss zwischen zwei Behandlungsperioden bzw. Anbauzyklen ein Zeitraum von mindestens zwei Monaten liegen, in dem keine Anwendung durchgeführt wird.
SF531Bei der Entsorgung verbliebener Köder und bei der Reinigung von Köderstationen sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SF534Über die Anwendung sind Aufzeichnungen gemäß "Guter fachlicher Praxis" zu führen. Dabei sind Maßnahmen zur sicheren Durchführung der Behandlung (Aufwandmenge, Größe der behandelten Fläche, Einrichtung der Sperrzone, Beschilderung, Einhaltung der Sicherheitszone) schriftlich, auch unter Beilage von Fotografien, zu dokumentieren.
SF540Vor dem Einsatz der Atemschutzgeräte ist gemäß TRGS 400 eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Dabei ist die maximale Tragedauer der Atemschutzgeräte zu ermitteln, die dem Anwender zugemutet werden kann. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist dem Anwender gemäß TRGS 555 mitzuteilen.
SF604Bei maschinellem Entrinden von insektizidbehandelten Stämmen vor Ablauf der insektiziden Wirkung unter Bedingungen, die zur Staubentwicklung führen, geeignete Schutzvorkehrungen treffen (z.B. Arbeit in geschlossener Kabine oder Körperschutzmaßnahmen analog zur Ausbringung des Mittels).
SF606Es ist sicherzustellen, dass beim Absacken des Saatgutes und beim Reinigen der Beizgeräte Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
SF607Es ist sicherzustellen, dass beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Arbeitskleidung und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) getragen werden.
SF613Beim Absacken des gebeizten Saatgutes auf funktionierende Staubabsaugung achten.
SF6142Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen.
SF6142-1Beim Umgang mit gebeiztem Saatgut sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF615Für die Kartoffelbehandlung bei der Einlagerung im Spritzverfahren dürfen nur Geräte mit geeigneter Abschirmung zur Vermeidung von Abdrift verwendet werden.
SF6161Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Absacken des Saatgutes.
SF6161-1Beim Absacken des Saatgutes sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF618Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SF6181Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und Gummischürze tragen beim Reinigen der Beizanlage.
SF618-1Beim Reinigen der Beizgeräte sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel zu tragen.
SF623Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SF634Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und flüssigkeitsdichten Schutzanzug tragen bei der Reinigung der Beizgeräte.
SF635Dicht abschließende Schutzbrille tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SF636Gesichtsschutz tragen beim Reinigen der Beizgeräte.
SK001S 1/2 : Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
SK007S 3/9/14/49: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muß,sind vom Hersteller anzugeben)
SK008S 7/8 : Behälter trocken und dicht geschlossen halten
SK010S 20/21 : Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen
SK012S 36/37 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzhandschuhe tragen
SK014S 37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
SK015S 36/37/39 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
SK017S 27/28: Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben).
SK019S 29/35: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden.
SP001Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
SS110Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS110-1Beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS120Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS1201Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS120-1Bei Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS1201-1Bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels sind Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) zu tragen.
SS122Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
SS201Arbeitskleidung (mindestens langärmeliges Hemd und lange Hose) und Handschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS202Schutzhandschuhe tragen beim Umgang mit dem Mittel.
SS203Arbeitshandschuhe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS204Arbeitskleidung tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS205-1Langärmeliges Hemd, lange Hose und festes Schuhwerk tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS206Arbeitskleidung (wenn keine spezifische Schutzkleidung erforderlich ist) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung von Pflanzenschutzmitteln.
SS207Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und flüssigkeitsdichten Schutzanzug tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS210Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS2101Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS220Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2201Standardschutzanzug (Pflanzenschutz) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2202Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS2203Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2204Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z. B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS2211Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS2241Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten.
SS332Arbeitskleidung, festes Schuhwerk, Universal- Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) und flüssigkeitsdichten Chemikalienschutzanzug tragen bei der Reinigung der Applikationstechnik.
SS400Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen, bei Spritzarbeiten über Kopf.
SS420Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS421Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in geschlossenen Räumen.
SS422Kopfbedeckung aus festem Stoff mit breiter Krempe tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
SS500Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS510Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS520Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS522Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
SS524Kopfhaube mit Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen mit schleppergekoppelten Geräten.
SS526Gesichtsschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS530Gesichtsschutz tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS610Gummischürze tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
SS620Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
SS6201Gummischürze tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS702Bei Durchführung von Tauchanwendungen Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) sowie Schutzanzug gegen Pflanzenschutzmittel und festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen.
SS703Festes Schuhwerk (z.B. Gummistiefel) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SS705Bei der Entsorgung der Restlösung des Pflanzenschutzmittels sind Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz), ein Standardschutzanzug (Pflanzenschutz), eine Kopfhaube mit Gesichtsschutz sowie eine Gummischürze zu tragen.
ST104Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske HM mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz (Sept. 2006) tragen bei der Behandlung von liegendem oder gestapelten Holz im Forst.
ST1102Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST1122Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel in Raumkulturen.
ST1201Partikelfiltrierende Halbmaske DIN EN 149 FFP2 oder Halbmaske DIN 58 646-HM mit Partikelfilter P2 DIN EN 143 (Kennfarbe: weiß) tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1202Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST1203Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST1222Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels in Raumkulturen.
ST1261Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Absacken des Saatgutes.
ST1271Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen des Beizgerätes.
ST128Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske HM mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels mit personengetragenen Geräten.
ST129Partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 oder Halbmaske mit Partikelfilter P2 (Kennfarbe: weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Reinigen der Spritzvorrichtung und des Förderbands.
ST2102Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel.
ST2202Halbmaske mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST2203Halbmaske mit Kombinationsfilter A2-P2 (Kennfarbe: braun/weiß) gemäß BVL-Richtlinie für die Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
ST226Kopf- und Gesichtsschutz mit Atemschutz mit Kombinationsfilter A1-P2 (Kennfarbe. braun/weiß) tragen, gemäß Richtlinie des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) für die Anforderung an die persönliche Schutzausrüstung im Pflanzenschutz, in der jeweils geltenden Fassung, bei der Ausbringung/Handhabung des anwendungsfertigen Mittels.
ST3311Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp und Kennfarbe sind anzugeben.
ST3312Atemschutzgerät mit Filter (Typ/Kennfarbe...*)) für Phosphorwasserstoff tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels und geeignete Schutzkleidung entsprechend TRGS 512. *) Atemschutzgerät, Gasfiltertyp (Kennbuchstabe, Kennfarbe) und Gasfilterklasse sind anzugeben.
ST5001Umluftunabhängigen Atemschutz tragen bei der Ausbringung/Handhabung des Mittels.
SX001S 1 : Unter Verschluss aufbewahren
SX002S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
SX009S 9 : Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren
SX013S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
SX014S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
SX016S 16 : Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
SX022S 22 : Staub nicht einatmen
SX023S 23 : Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung[en] vom Hersteller anzugeben)
SX024S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
SX025S 25 : Berührung mit den Augen vermeiden
SX026S 26 : Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
SX027S 27 : Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen
SX028S 28 : Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom Hersteller anzugeben)
SX029S 29 : Nicht in die Kanalisation gelangen lassen
SX030S 30 : Niemals Wasser hinzugießen
SX033S 33 : Maßnahmen gegen elektrostatische Auflagen treffen
SX035S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
SX036S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
SX037S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
SX039S 39 : Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
SX043S 43 : Zum Löschen .... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: Kein Wasser verwenden)
SX045S 45 : Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen)
SX046S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
SX053S 53 : Exposition vermeiden - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen
SX057S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
SX060S 60 : Dieser Stoff und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen
SX061S 61 : Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen
SX062S 62 : Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen
SX063S 63: Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen.
VA207Bei Ausbringung des Mittels mit Fahrzeugen, müssen diese mit geschlossenen Kabinen ausgestattet sein.
VA210Anwendung nur bei Keltertrauben.
VA212Anwender dürfen nicht mehr als 135 Tonnen Kartoffeln pro Arbeitstag behandeln.
VA213Anwender dürfen pro Arbeitstag nicht mehr als 50 t Kartoffeln behandeln.
VA214Keine Anwendung bei sichtbarem Fruchtansatz.
VA215Bei Vorhandensein von Waldbeeren (z. B. Himbeeren, Heidelbeeren, Holunderbeeren) Behandlung nur nach der Beerenernte bzw. bis zum Beginn der Beerenblüte; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Beeren nicht zum Verzehr gelangen.
VA216Bei Vorhandensein von Wildkräutern dafür Sorge tragen, dass diese nach der Behandlung nicht geerntet werden.
VA218Es ist sicherzustellen, dass der Verzehr von Waldpilzen, wild wachsenden Früchten und Wildkräutern in einem Zeitraum von drei Wochen nach der Anwendung ausgeschlossen wird.
VA222Kartoffeln erst ab einer phänologischen Entwicklung der Knolle größer oder gleich BBCH-Code 45 ernten.
VA233Innerhalb der Mühle gelagertes Getreide ist vor der Behandlung gasdicht abzuschließen.
VA234Nicht gasdicht abgeschlossene Silos und Rohrsysteme sind vor der Behandlung vollständig zu leeren.
VA235Es ist dafür Sorge zu tragen, dass Erzeugnisse aus technisch unvermeidbar exponiertem Getreide nicht in die Lebens- und Futtermittelkette gelangen.
VA236Die Anwesenheit von Getreide-, Mahl- und Schälmühlerzeugnissen während der Behandlung ist auszuschließen.
VA242Nicht anwenden in Kulturen, die der Erzeugung von Lebensmitteln/Futtermitteln dienen.
VA244Vorratsgüter dürfen nicht mitbehandelt werden.
VA263Keine Anwendung des Pflanzenschutzmittels mit handgeführten Geräten.
VA264Ausbringung des Mittels nur mit schleppergekoppelter Anwendungstechnik.
VA265Anwendung nur in gewerblichen, stationären Saatgutbeizanlagen.
VA268Zum Schutz von umstehenden Personen ("bystander") muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen immer mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist.
VA269Die Anwendung des Mittels muss mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist.
VA270Während und für mindestens 24 Stunden nach der Behandlung des Lagers sind alle Türen und Lüftungsöffnungen dicht geschlossen zu halten. Es darf ausschließlich eine interne Belüftung (Luftzirkulation) zur Verteilung des Pflanzenschutzmittels erfolgen. Frühestens nach Ablauf eines Zeitraumes von 24 Stunden nach erfolgter Behandlung darf eine externe Belüftung erfolgen.
VA271Bei der Anwendung des Mittels muss zu angrenzenden Flächen, die von unbeteiligten Dritten genutzt werden, ein Abstand von mindestens 5 m eingehalten werden. Alternativ kann die Anwendung mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. In diesem Fall ist der in der Bundesanzeigerveröffentlichung des BVL (Nr. 2 vom 27. April 2016, BAnz AT 20. Mai 2016 B5) mitgeteilte Mindestabstand für Flächenkulturen einzuhalten.
VA272Die erstmalige Lüftung des Lagers nach der Behandlung ist bei einer Windgeschwindigkeit von über 2 m/s durchzuführen.
VA273-2Es ist sicherzustellen, dass im Fall eines Kulturverlustes der Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebensmittelerzeugung frühestens einen Monat nach der Anwendung stattfindet (ausgenommen Zuckerrüben).
VA302Nicht mit UV-Stabilisatoren anwenden.
VA452Nicht anwenden bei Vorhandensein von Pilzen; anderenfalls dafür Sorge tragen, dass die Pilze nicht zum Verzehr gelangen.
VA542Entweder ist die Kultur nach der Behandlung im Gewächshaus für 8 Stunden über Nacht mit einer Beleuchtungsintensität von 100 mW/cm2 mit UV-Strahlern (mit einem Anteil von 0,5 % UV-B und 2,5 bis 5 % UV-A) zu beleuchten. Dabei dürfen sich keine Personen im Gewächshaus aufhalten. Das Gewächshaus ist vor dem Wiederbetreten gründlich zu lüften. Danach kann eine Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen. Oder alternativ ist nach der Behandlung eine 16 stündige tägliche Beleuchtung des Gewächshauses mit künstlichem Sonnenlicht über einen Zeitraum von 9 Tagen durchzuführen. Nach 9 Tagen kann unter diesen Bedingungen die Ernte der behandelten Erzeugnisse erfolgen.
VA546Spritzflüssigkeit unmittelbar nach dem Ansetzen ohne Unterbrechung ausbringen.
VA5471Keine Anwendung in Räumen, in denen Trinkwasserleitungen aus Kunststoff verlegt sind, ausgenommen bei Warenbegasungen unter gasdichten Folien gemäß TRGS 512.
VA551Spritzflüssigkeit unter ständigem Rühren ausbringen.
VH297Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem kindergesicherten Verschluss versehen sein.
VH298Verpackungen/Behälter für den Haus- und Kleingartenbereich müssen mit einem ertastbaren Warnzeichen versehen sein.
VH299Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Nur zur Anwendung im landwirtschaftlichen Betrieb" zu versehen.
VH300Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Nur für den gewerblichen Anwender" zu versehen.
VH301Auf der Verpackung Verfallsdatum angeben.
VH301-1Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten.
VH301-2Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 18 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten.
VH301-3Auf der Verpackung ist ein Verfallsdatum anzugeben. Dieses darf einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Produktion nicht überschreiten.
VH302Der Arsen- und Selengehalt des Schwefels darf 250 mg/kg nicht überschreiten.
VH310Bei der Herstellung des Pflanzenschutzmittels nur Weißöl verwenden.
VH319Das eingesetzte Rapsöl muss Lebensmittelqualität haben. Die Anwendung des Mittels darf zu keiner Geruchs- oder Geschmacksbeeinträchtigung bei Gemüse und Obst führen.
VH329Der Gehalt an Dimethylsulfat (DMS) im technischen Wirkstoff Pyraclostrobin darf 1 mg/kg nicht überschreiten.
VH330Der Gehalt an Schwermetallen im Mittel darf für Blei 0,5 x mg/kg, für Arsen 0,1 x mg/kg und für Cadmium 0,1 x mg/kg nicht überschreiten, wobei x den Gehalt an Kupfer ausgedrückt in g/kg bedeutet.
VH331Der Gehalt an Arsen im technischen Wirkstoff darf 0,04 g/kg nicht überschreiten.
VH334Der Gehalt an freien Phenolen berechnet als 2,4-Dichlorphenol darf 3 g/kg im technischen Wirkstoff 2,4-D nicht übersteigen. Liegt der technische Wirkstoff als Ester von 2,4-D vor, so bezieht sich der Gehalt an freien Phenolen auf die berechnete Äquivalenzmasse von 2,4-D.
VH335Der Gehalt an Atrazin im technischen Wirkstoff Terbuthylazin darf 1 g/kg nicht überschreiten.
VH352Für die unter der Überschrift "Das Mittel ist gemäß §15 Abs. 2 Nr. 3 des PflSchG für die Anwendung/en im Haus- und Kleingartenbereich geeignet" näher beschriebene(n) Verpackungsgröße(n) darf/dürfen die gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 6 des PflSchG vorgeschriebenen Angaben auf einer, die abgabefertige Packung begleitende Gebrauchsanleitung abgedruckt werden, sofern deren Inhalt die Größe von 125 ml nicht übersteigt. Die Gebrauchsanleitung muss dabei eine bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherstellen. Auf den Behältnissen und abgabefertigen Packungen ist auf die Packungsbeilage hinzuweisen.
VH357Der Gehalt an 2,4-Dichlorphenol im technischen Wirkstoff Bifenox darf 3 g/kg nicht überschreiten.
VH358Der Gehalt an 2,4-Dichloranisol im technischen Wirkstoff Bifenox darf 6 g/kg nicht überschreiten.
VH361Der Gehalt an 2-Chlorethylphosphonsäure-mono-2-chlorethylester darf 20 g/kg und an 1,2-Dichlorethan darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Ethephon nicht überschreiten.
VH363Der Gehalt an 2,3-Deepoxy-2,3-didehydrorhizoxin (DDR) in der Fermentationsbrühe des Wirkstoffes Pseudomonas chlororaphis, Stamm MA 342, darf 2 mg/L zum Zeitpunkt der Formulierung nicht überschreiten.
VH368Der Gehalt an N-Nitrosoglyphosat im technischen Konzentrat von Glyphosat oder Glyphosatsalzen darf 1mg/kg nicht überschreiten. Der Gehalt an Formaldehyd darf 1,3 g/kg bezogen auf die Äquivalenzmasse der Glyphosatsäure nicht überschreiten.
VH371Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Nur für den berufsmäßigen Anwender" zu versehen.
VH372Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich "Ziergehölze" darf nur bis zu einer maximalen Verpackungsgröße von 150 ml in der Gebrauchsanleitung angegeben werden.
VH373Im technischen Wirkstoff Picloram und seiner Salze darf der Gehalt an Hexachlorbenzen 50 mg/kg bezogen auf Picloram (Säure) nicht übersteigen.
VH375Im technischen Wirkstoff Chlortoluron darf der Gehalt an 3-(3-Chlor-4-tolyl)-1-methylharnstoff und 3-(4-Tolyl)-1,1-dimethylharnstoff jeweils 8 g/kg nicht übersteigen.
VH378Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Fluopicolide darf 3 g/kg nicht überschreiten.
VH379Der Gehalt an Dichlormethan im technischen Wirkstoff Propamocarb darf 5 g/kg nicht überschreiten.
VH381Der Gehalt an freien Phenolen in den technischen Wirkstoffen Mecoprop und Mecoprop-P einschließlich deren Salze und Ester darf 15 g/kg nicht überschreiten.
VH3821Im technischen Wirkstoff Captan dürfen folgende Gehalte nicht überschritten werden: Perchlormethylmercaptan: maximal 5 g/kg; Folpet: maximal 10 g/kg; Tetrachlorkohlenstoff: maximal 0,1 g/kg.
VH383Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff und Perchlormethylmercaptan im technischen Wirkstoff Folpet darf 4 g/kg bzw. 3,5 g/kg nicht überschreiten.
VH384Der Gehalt an Tetrachlorkohlenstoff im Pflanzenschutzmittel darf 0,1 % nicht überschreiten.
VH385Der Gehalt an N-Nitroso-N-(1-ethylpropyl)-2,6-di-nitro-3,4-dimethylanilin im technischen Wirkstoff Pendimethalin darf 45 mg/kg nicht überschreiten.
VH389Im technischen Wirkstoff Metazachlor darf der Gehalt an Toluol 0,5 g/kg nicht überschreiten..
VH392Der Gehalt an Amitrol im technischen Wirkstoff Ametoctradin darf 0,05 g/kg nicht überschreiten.
VH393Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Clethodim darf 4 g/kg nicht überschreiten.
VH396Der Gehalt an Acetaldehyd im technischen Wirkstoff Metaldehyd darf 1,5 g/kg nicht überschreiten.
VH410In die Gebrauchsanleitung sind Angaben zum Nachbau aufzunehmen, aus denen hervorgeht, welche Kulturen bzw. Kulturgruppen nach der Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht nachgebaut werden sollten, da die Verkehrsfähigkeit der Erntegüter nicht sichergestellt werden kann.
VH470-1Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass ein erhöhtes Risiko zur inneren Keimung besteht und dass zur Vorbeugung ein Intervall von 28 - 42 Tagen bei der Applikation einzuhalten ist.
VH604Der Gehalt an Ethylenthioharnstoff (ETU) im technischen Wirkstoff Metiram darf 5 g/kg nicht überschreiten.
VH606Der Gehalt an Cyanamid im technischen Wirkstoff Pyrimethanil darf 0,5 g/kg nicht überschreiten.
VH607Der Gehalt an freiem Hydrazin in den technischen Wirkstoffen Maleinsäurehydrazid-Natriumsalz, -Kaliumsalz oder -Cholinsalz darf 1 mg/kg ausgedrückt als Säureäquivalente nicht überschreiten.
VH608Der Gehalt an kristallinem Siliciumdioxid im technischen Wirkstoff Kieselgur darf 10 g/kg nicht überschreiten.
VH610-1Der Gehalt an t-Butylhydrazin im technischen Wirkstoff Tebufenozid darf 1 mg/kg nicht überschreiten.
VH611Der Gehalt an Toluol darf 5 g/kg und der Gehalt an Prothioconazol-desthio (2-(1-chlorocycolproyl)1-(2-chlorophenyl-3-(1,2,4-triazol-1-yl)-propan-2ol) darf 0,5 g/kg im technischen Wirkstoff Prothioconazol nicht überschreiten.
VH612Der Gehalt an relevanter Verunreinigung 5-Chlor-N-(3-chloro-5-trifluormethyl-2-pyridyl-a,a,a-trifluor-4,6-dinitro-o-toluidine) darf 2 g/kg im technischen Wirkstoff Fluazinam nicht überschreiten.
VH613Im technischen Wirkstoff Daminozid darf der Gehalt an N-Nitrosodimethylamin 2,0 mg/kg und an 1,1-Dimethylhydrazid 30 mg/kg nicht überschreiten.
VH614Im technischen Wirkstoff Sulcotrion darf der Gehalt an Hydrogencyanid 80 mg/kg und der Gehalt an Toluol 4 g/kg nicht überschreiten.
VH615Im technischen Wirkstoff Chlormequatchlorid dürfen die Maximalgehalte der Verunreinigungen 1,2-Dichlorethan von 0,1 g/kg und Chlorethen (Vinylchlorid) von 0,5 mg/kg bezogen auf die Trockenmasse nicht überschritten werden.
VH616Im technischen Wirkstoff Dimethachlor darf der Gehalt an 2,6-Dimethylanilin 0,5 g/kg nicht überschreiten.
VH617Im technischen Wirkstoff Propaquizafop darf der Gehalt an Toluol 5 g/kg nicht überschreiten.
VH619Der Gehalt an Toluol und Z-Isomer im technischen Wirkstoff Azoxystrobin darf 2 g/kg bzw. 25 g/kg nicht überschreiten.
VH620Der Gehalt an Imazapic (2-[(RS)-4-Isopropyl-4-methyl-5-oxo-2-imidazolin-2-yl]-5-methylnicotinsäure) im technischen Wirkstoff Imazamox darf 10 g/kg nicht überschreiten.
VH625Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Napropamid darf 1,4 g/kg nicht überschreiten.
VH630Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff tau-Fluvalinat darf 5 g/kg nicht überschreiten.
VH632Der Gehalt an Toluol im technischen Wirkstoff Bixafen darf 2 g/kg nicht überschreiten.
VH634Im technischen Wirkstoff Eisen-III-phosphat dürfen die folgenden Gehalte an Verunreinigungen nicht überschritten werden: Blei 3 mg/kg, Quecksilber 0,1 mg/kg und Cadmium 1 mg/kg.
VH650Die Verpackung ist mit der Aufschrift "Mikroorganismen können ein Potential zur Auslösung von Sensibilisierungsreaktionen enthalten" zu versehen.
VN224Bei Anbau als Erdkultur: Kein Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung ein Jahr nach der Anwendung.
VN225Kein Nachbau von Kulturpflanzen zur Lebens- und Futtermittelerzeugung innerhalb von 90 Tagen nach der Anwendung.
VN226Wurzelgemüse frühestens 6 Monate nach der Anwendung, alle anderen Kulturen frühestens 2 Monate nach der Anwendung anbauen.
VN229Es ist sicherzustellen, dass Weizen, Gerste, Hafer, Mais und Raps frühestens 120 Tage nach der Anwendung und alle anderen Kulturen frühestens 12 Monate nach der Anwendung angebaut werden. Im Falle eines Ernteausfalls der behandelten Kultur können nur die folgenden Nachbaukulturen gepflanzt werden: Sommerraps, Sommerweizen, Sommergerste, Sommerhafer, Mais oder Weidelgras.
VN236Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Blattgemüse mit kurzer Vegetationszeit (ca. 30 Tage zwischen Saat und Ernte) frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.
VN288Blattgemüse, Getreide und Beten frühestens 4 Monate nach der Anwendung anbauen. Für Wurzel- und Knollengemüse (außer Beten) gelten keine Restriktionen. Alle anderen Kulturen frühestens 12 Monaten nach der Anwendung anbauen.
VN4061Wurzel- und Zwiebelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 120 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Blatt-, Frucht-, Kohl-, Hülsen- und Stängelgemüse, das als Lebens- oder Futtermittel verwendet wird, frühestens 60 Tage nach der letzten Anwendung anbauen. Diese Beschränkung gilt nicht für Kulturen, bei denen eine direkte Applikation von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Propamocarb zugelassen oder genehmigt ist.
VS004-2Anwendung nur durch die Zulassungsinhaberin oder einer von ihr beauftragten Firma und nur gemäß Gebrauchsanleitung. Im übrigen sind die Verfahrensvorschriften in Anlehnung an die Technischen Regeln für Gefahrstoffe: TRGS 512 (Begasungen) vom Januar 2007 (zuletzt geändert im November 2008) in der jeweils geltenden Fassung in folgenden Punkten sinngemäß anzuwenden: 5.1 (1 und 2); 5.4.1 (3, erster Satz); 5.4.2 (3); 5.4.4 (7 und 9); 10 (1); 11(1); 13.1(1); 13.2 (1). Arbeitnehmer dürfen in den in 5.4.1 (3, erster Satz) genannten Bereichen nur beschäftigt werden, wenn die Sauerstoffkonzentration zu keiner Zeit unter 17 Vol.-% absinkt. Der Aufenthalt von Personen zu anderen Zwecken, wie z. B. Pause, Wohnen und Schlafen ist hier unzulässig.
VS005-1Die Durchführung von Begasungen mit den in der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.1 (1) bis (3) genannten Stoffen ist gemäß Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4.2 (1) erlaubnispflichtig. Bei der Anwendung des Mittels sind die besonderen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr. 4 in Verbindung mit den Technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 512 (Begasungen) zu beachten.
VV204Die Einhaltung der geltenden Rückstandshöchstgehalte ist sicherzustellen.
VV205Die Einhaltung der Rückstands-Höchstmengenverordnung ist sicherzustellen.
VV207Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.
VV209Erntegut/Mähgut aus Unterkulturen behandelter Flächen nicht verfüttern.
VV211Behandelte Kulturen nicht als Lebens- oder Futtermittel verwenden, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Erntegut.
VV212Behandeltes Pflanzgut/Saatgut nicht verzehren und nicht verfüttern, auch nicht nach Verschnitt mit unbehandeltem Gut.
VV214Stroh nicht zum Zwecke der Tierhaltung und Tierfütterung verwenden.
VV215Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
VV216Im Behandlungsjahr anfallenden Aufwuchs der Grasuntersaat nicht verfüttern.
VV220Erzeugnisse aus behandelten Kulturen nicht verfüttern.
VV222Die Anwendung des Pflanzenschutzmittels in dieser Kultur kann zu Rückständen an Biphenyl im Erntegut führen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland möglicherweise beanstandet werden.
VV224Grünmais und Silomais nicht verfüttern.
VV227Pellets oder deren verbrauchte Rückstände dürfen nicht mit Lebensmitteln oder Futtermitteln in Berührung kommen.
VV229Es ist sicherzustellen, dass bei Ausdünnung oder vorzeitigem Umbruch des Bestandes innerhalb von 60 Tagen nach der letzten Behandlung Zuckerrübenblätter nicht verfüttert werden.
VV230Die Anwendung führt sehr wahrscheinlich zu Rückständen von Piperonylbutoxid, die die in der Rückstandshöchstmengenverordnung festgesetzten Werte überschreiten.
VV231Die Anwendung in sonstigen Hülsenfrüchten führt sehr wahrscheinlich zu Rückständen, die den geltenden Rückstandshöchstgehalt für Deltamethrin überschreiten.
VV232Das Mittel darf nicht in Tankmischungen mit ölhaltigen/auf ölbasierenden Pflanzenschutzmitteln oder Zusatzstoffen ausgebracht werden.
VV300Behandlung nur maximal des oberen Drittels der Pflanze, so dass die Behandlung nur auf Blätter, Blüten und den oberen Sprossteil beschränkt bleibt.
VV433Behandelten Schnittlauch erst nach dem Treiben in den Verkehr bringen.
VV549Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neueinsaat) nicht zur Heugewinnung verwenden, er kann der direkten Verfütterung oder der Silierung dienen.
VV551Behandelten Aufwuchs (Abraum vor der Neuansaat) weder zur Kleintierfütterung noch zur Kleintierhaltung verwenden.
VV553Keine Anwendung in Kombination mit Netzmitteln.
VV600Erntegut nicht verzehren.
VV603Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter.
VV605"Blätter zum Verzehr/zur Verfütterung nicht geeignet." Diese Angabe ist jeweils gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar auf der Packung, der Fertigpackung oder einem mit ihr verbundenen Etikett, auf der Umhüllung oder, sofern die Erzeugnisse lose abgegeben werden, auf einem Schild neben der Ware oder in einem Aushang oder einer schriftlichen Aufzeichnung oder auf vergleichbare Weise jeweils am Ort der Abgabe, sofern die Angabe dem jeweiligen Lebensmittel zuzuordnen ist, anzugeben. Bei der Abgabe von Erzeugnissen an andere Personen als Verbraucher erfolgt die Kenntlichmachung der Behandlung durch die vorgeschriebene Angabe auf einer Außenfläche der Packungen oder Behältnisse und zusätzlich in den Begleitpapieren. Die genannte Angabe und Kenntlichmachung kann entfallen, wenn die Blätter des Kohlrabis vor dem Inverkehrbringen entfernt werden oder wenn sichergestellt werden kann, dass das gesamte Erzeugnis die Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 erfüllt.
VV835Stroh von behandeltem Getreide nicht für Kultursubstrate verwenden.
VZ525Nach der Blüte bis zur Ernte nur einmal anwenden.
WA603Mittel nicht über 30 °C lagern
WA606Pflanzenschutzmittel bei 4 °C lagern.
WA607Pflanzenschutzmittel vor Frost schützen.
WA700Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen oder von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
WA701Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs in lagernden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
WA702Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Zwiewuchs in lagernden oder stehenden Beständen eine Beerntung nicht möglich ist.
WA703Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs oder einer sehr ungleichmäßigen Abreife eine Beerntung nicht möglich ist.
WA704Eine Anwendung ist nur auf Teilflächen erlaubt, auf denen aufgrund von Unkrautdurchwuchs eine Beerntung nicht möglich ist.
WA706Nur in bis Ende Oktober gedrilltem Winterweizen anwenden.
WA721Anwendung insbesondere zur Reduktion der Mykotoxinbelastung durch Bekämpfung der Ährenfusariosen an Getreide in befallsgefährdeten Beständen aufgrund ungünstiger Vorfrucht, Bodenbearbeitung, Sortenwahl und Witterung.
WA730Anwendung nur in Beständen, die der Saatguterzeugung dienen.
WA855Kühl und trocken lagern.
WA860Keine Anwendung bei Hitze oder direkter Sonneneinstrahlung.
WA861Durch die Anwendung können sichtbare Spritzbeläge auf den Früchten auftreten.
WG734Die Anwendung des Mittels kann bei Spontangärung zu Gärverzögerungen führen.
WG735Bei Anwendung des Mittels kann es vor allem bei frühen Rebsorten zu Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung des Weins kommen.
WG736Bei der Anwendung des Mittels kann ein Einfluss auf die Fruchtverarbeitung oder Fruchtweinherstellung nicht ausgeschlossen werden.
WH9131In die Gebrauchsanleitung ist eine Liste der Kulturarten aufzunehmen, bei denen durch die Anwendung des Mittels Schäden auftreten können.
WH914In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter und ggf. Holzgewächse aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WH9141In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Moosarten aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WH9142In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden können.
WH915In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WH9152In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen aufzunehmen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WH9153In die Gebrauchsanleitung ist eine Arten- und/oder Sortenliste von möglichen Nachbaukulturen aufzunehmen, die den notwendigen zeitlichen Abstand des Nachbaus zur Behandlung (auch bei vorzeitigem Umbruch) sowie weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Nachbaurisikos enthält.
WH916In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der jeweilige Mittelaufwand verträglich ist (Positivliste).
WH9161In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.
WH918In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Schadorganismen aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden.
WH950Auf der Verpackung ist ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH951Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das Resistenzrisiko hinzuweisen. Insbesondere sind Maßnahmen für ein geeignetes Resistenzmanagement anzugeben.
WH952Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist die Angabe zur Kennzeichnung des Wirkungsmechanismus als zusätzliche Information direkt jedem entsprechenden Wirkstoffnamen zuzuordnen.
WH960Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist auf das hohe Nachbaurisiko hinzuweisen. Insbesondere sind gefährdete Folgekulturen zu benennen und Möglichkeiten für das Risikomanagement zu beschreiben.
WH961In der Gebrauchsanleitung ist eine Liste der Sorten aufzunehmen, für die der Einsatz des Mittels aufgrund von Unverträglichkeiten nicht erfolgen sollte.
WH962In der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass nach einer Behandlung mit Gibberellinen eine Förderung des Triebwachstums und eine Verminderung der Blütenanzahl im auf die Behandlung folgenden Jahr nicht auszuschließen ist.
WH963Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Es wird empfohlen, die Anwendung gemäß der Beratung durch den Pflanzenschutzdienst und unter Beachtung der dabei gegebenen Anweisungen vorzunehmen.
WH963-1Die Anwendung von Wachstumsregulatoren kann in Abhängigkeit von Art und Sorte der Kulturpflanzen sowie von äußeren Rahmenbedingungen unerwünschte Nebenwirkungen mit sich bringen. Regionale Empfehlungen der Fachberatung und Sortenempfindlichkeiten beachten.
WH964Ein Einfluss des Produkts auf die Blüte ist möglich. Je nach Pflanzenart, -sorte, Konzentration und Behandlungszeitpunkt kann die Blüte sowohl verfrüht bzw. verstärkt als auch verzögert sein.
WH965Auf der Verpackung und in der Gebrauchsanleitung ist darauf hinzuweisen, dass das Mittel nur in Verbindung mit einem geeigneten Zusatzstoff hinreichend wirksam ist. Geeignete Mischungspartner und die jeweils zulässige Aufwandmenge sind zu benennen.
WH970In der Gebrauchsanleitung ist anzugeben, dass bei Vorhandensein von Jakobs-Kreuzkraut oder anderen giftigen Pflanzen auf der mit dem Mittel zu behandelnden Fläche, diese nach der Behandlung erst nach vollständigem Absterben und Verfaulen dieser Pflanzen beweidet werden darf.
WMAWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): A
WMBWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): B
WMC1Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C1
WMC2Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C2
WMC3Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): C3
WMEWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): E
WMF1Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F1
WMF2Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F2
WMF3Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F3
WMF4Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): F4
WMFA1Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): A1
WMFA2Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): A2
WMFA3Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): A3
WMFB1Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B1
WMFB3Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B3
WMFB5Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B5
WMFB6Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): B6
WMFBM02Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): BM02
WMFBM2Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): WMFBM2
WMFC2Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C2
WMFC3Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C3
WMFC4Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C4
WMFC5Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C5
WMFC7Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C7
WMFC8Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): C8
WMFD1Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): D1
WMFE1Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E1
WMFE2Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): E2
WMFF4Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F4
WMFF6Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F6
WMFF9Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): F9
WMFG1Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G1
WMFG2Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G2
WMFG3Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): G3
WMFH5Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): H5
WMFM1Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M1
WMFM2Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M2
WMFM4Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M4
WMFM9Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): M9
WMFP4Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): P4
WMFP7Wirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): P7
WMFUNWirkungsmechanismus (FRAC-Gruppe): unbekannt
WMGWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): G
WMH0Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 0
WMH1Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 1
WMH12Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 12
WMH13Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 13
WMH15Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 15
WMH2Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 2
WMH27Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 27
WMH3Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 3
WMH32Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 32
WMH4Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 4
WMH5Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 5
WMH6Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 6
WMH9Wirkungsmechanismus-Gruppe (HRAC/WSSA-Kode): 9
WMI10AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 10A
WMI11Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11
WMI11AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 11A
WMI16Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 16
WMI18Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 18
WMI1AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 1A
WMI20BWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 20B
WMI22AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 22A
WMI23Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 23
WMI24AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 24A
WMI25AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 25A
WMI27AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 27A
WMI28Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 28
WMI29Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 29
WMI31Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 31
WMI3AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 3A
WMI4AWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4A
WMI4CWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4C
WMI4DWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 4D
WMI5Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 5
WMI6Wirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 6
WMI7BWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): 7B
WMINOWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): nicht festgelegt
WMIUNWirkungsmechanismus (IRAC-Gruppe): unbekannt
WMK1Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K1
WMK3Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): K3
WMLWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): L
WMNWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): N
WMOWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): O
WMZWirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): Z
WP681Das Mittel darf nur auf Flächen mit dauerhafter Weidenutzung oder nach dem letzten Schnitt angewendet werden. Keine Schnittnutzung (Gras, Silage oder Heu) im selben Jahr nach der Anwendung.
WP682Futter (Gras, Silage oder Heu), das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.
WP682-2Einstreu, das von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, sowie Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von behandelten Flächen stammt, darf nur im eigenen Betrieb verwendet werden.
WP683Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Futter (Gras, Silage oder Heu) von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.
WP683-2Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, deren Einstreu von mit dem Mittel behandelten Flächen stammt, darf nur auf Grünland, zu Getreide oder Mais ausgebracht werden. Bei allen anderen Kulturen sind Schädigungen nicht auszuschließen.
WP683-3Behandeltes Pflanzenmaterial sowie Gülle, Jauche oder Mist von Tieren, deren Futter von behandelten Flächen stammt, dürfen nicht zur Herstellung von Substraten oder Komposten verwendet werden.
WP684Gärreste aus Biogasanlagen, die mit Schnittgut (Gras, Silage oder Heu), Gülle, Jauche, Mist oder Kompost von Tieren, die von mit dem Mittel behandelten Flächen stammen, betrieben werden, dürfen nur in Grünland, in Getreide oder in Mais ausgebracht werden.
WP685Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Bei Umbruch im Jahr nach der Anwendung nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachbauen. Kein Nachbau von Kartoffeln, Tomaten, Leguminosen oder Feldgemüse-Arten innerhalb von 18 Monaten nach der Anwendung.
WP685-1Bei vorzeitigem Umbruch sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Es können nur Mais, Sommerraps und Kohlarten nachgebaut werden.
WP685-2Bei vorzeitigem Umbruch sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich. Es können nur Getreide, Futtergräser oder Mais nachgebaut werden.
WP685-3Bei einem vorzeitigen Umbruch sind Schäden an nachgebauten Kulturen möglich.
WP687Eine Kontamination von Stellflächen mit dem Produkt kann zu Pflanzenschäden bei nachfol-genden Kulturen führen.
WP688Die Verwendung von Kompost aus behandelten Pflanzen kann zu unerwünschter Wachs-tumshemmung führen. Bei der Anwendung des Pflanzenschutzmittels ist dies zu berücksichtigen.
WP689Die Anwendung des Mittels ist bei der Vermehrung von Pflanzen nicht zulässig. Pflanzen, die mit dem Produkt behandelt wurden, dürfen nicht in andere Unternehmen verbracht werden, außer zur Abfallverarbeitung.
WP700Das Produkt kann milde Virussymptome an der Pflanze verursachen. Die milden Virusstämme können benachbarte Pflanzen infizieren.
WP704Sortenempfindlichkeit bei Mais beachten.
WP710Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten und Winterraps möglich.
WP711Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten möglich.
WP712Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten, Winterraps sowie Gemüsekulturen möglich.
WP713Schäden an nachgebauten zweikeimblättrigen Kulturen möglich.
WP719Kein Nachbau von Beta-Rüben.
WP720Kein Nachbau von zweikeimblättrigen Zwischenfrüchten sowie Winterraps.
WP7261Kein Nachbau von Wintergerste.
WP727Kein Nachbau von Zuckerrüben und Sonnenblumen.
WP729Kein Nachbau von Beta-Rüben, Ackerbohnen und Erbsen.
WP732Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.
WP733Schäden, einschließlich Ertragsminderung an der Kulturpflanze möglich.
WP734Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP7371Berostung bei empfindlichen Sorten möglich.
WP738Blattdeformationen möglich.
WP739Keine Anwendung auf leichten, durchlässigen oder humusarmen Böden sowie Böden, die zur Staunässe neigen.
WP740Vorsicht bei benachbart wachsenden Kulturpflanzen, da Schäden möglich.
WP742Anwendung nach völligem Abschluss des Kulturpflanzenwachstums, d.h., wenn die Knospen verholzt und braun gefärbt sind, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP743Spritzen als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung. Grüne Teile der Kulturpflanzen (wie z.B. nicht verholzte Pflanzenteile und Blattorgane) dürfen weder direkt noch indirekt durch Spritzflüssigkeit getroffen werden, anderenfalls sind Schäden an der Kulturpflanze möglich.
WP744Schäden an benachbart wachsenden Gehölzen möglich.
WP746Schäden an Blüten möglich.
WP747In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen.
WP753Das Mittel darf nur bei Temperaturen von maximal 23 °C und bei Windstille (Windgeschwindigkeit nicht über 0,51 m/s) angewendet werden.
WP762Anwendung nur in Arten und/oder Sorten mit der zusätzlichen Bezeichnung "Cycloxidim-resistent".
WP763Anwendung nur in Sorten mit zusätzlicher Bezeichnung Imazamox-resistent oder Clearfield.
WP764Sollen nach den Birnen andere Erntegüter eingelagert werden, ist der Raum 48 Stunden zu belüften.
WP765Sollen nach den Äpfeln andere Erntegüter eingelagert werden, ist der Raum 48 Stunden zu belüften.
WP767Sollen nach den Bananen andere Erntegüter eingelagert werden, ist der Raum 48 Stunden zu belüften.
WP775Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich.
WP7761Bei Wintergerste Ertragsminderung möglich.
WP777Bei Hafer Ertragsminderung möglich.
WP778Bei Roggen Ertragsminderung möglich.
WP779Bei Triticale Ertragsminderung möglich.
WP7801Bei Hartweizen Ertragsminderung möglich.
WP7802Bei Dinkel Ertragsminderung möglich.
WP781Bei hohen Temperaturen können nach der Anwendung Schäden an Kulturpflanzen auftreten.
WP796In der Gebrauchsanleitung sind sortentypische Behandlungsbedingungen anzugeben, um Schäden zu vermeiden.
WW704Für dieses Mittel wurden regional Resistenzen nachgewiesen. Anwendung in solchen Regionen oder auf solchen Flächen nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
WW7041Für den Wirkstoff, bzw. einen Wirkstoff dieses Mittels, wurden Resistenzen nachgewiesen. Anwendung nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmanagements.
WW707Es können sich örtlich Resistenzen gegen Pyrethroide gebildet haben, die zu einer Beeinträchtigung des Bekämpfungserfolges führen.
WW708Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein.
WW709Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW7091Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW710Nur zur Minderung der Unkrautkonkurrenz.
WW711Bei angebrochener Packung muss mit abnehmender Wirksamkeit gerechnet werden.
WW718Die Wirkung des Mittels beruht auf einem Wasserentzug der Schnecken. Wird der Körperflüssigkeitsverlust z.B. durch Regen in kurzer Zeit ausgeglichen, kann der Bekämpfungserfolg beeinträchtigt werden.
WW720Die Übertragung des Y-Virus wird nicht immer in hinreichendem Maße verhindert.
WW730Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung.
WW736Die hinreichende Wirksamkeit des Mittels gegen den ausgewiesenen Schadorganismus ist unter den hiesigen landwirtschaftlichen Bedingungen mit der zugelassenen Aufwandmenge nicht geprüft.
WW742Das Mittel besitzt keine nachhaltige Wirkung gegen ausdauernde Unkräuter.
WW750Die maximale Anzahl der Anwendungen ist aus wirkstoffspezifischen Gründen eingeschränkt. Ausreichende Bekämpfung ist damit nicht in allen Fällen zu erwarten. Gegebenenfalls deshalb anschließend oder im Wechsel Mittel mit anderen Wirkstoffen verwenden.
WW760Eingeschränkte Wirksamkeit möglich.
WW762Aus Gründen des Resistenzmanagements das Mittel (einschließlich anderer Mittel mit gleichem Wirkstoff, mit einem Wirkstoff aus der gleichen Wirkstoffgruppe oder mit kreuzresistentem Wirkstoff) insgesamt nicht häufiger anwenden als in der Gebrauchsanleitung angegeben. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW764Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden.
WW765Regional sind an verschiedenen Stellen in Deutschland beim Rapsglanzkäfer Resistenzen gegen Pyrethroide aufgetreten. Das Mittel daher nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmangements im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz anwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW864Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Schermäuse auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
WW865Das Mittel ist zur Abtötung der Schädlinge nicht geeignet. Eine Anwendung ist nur vertretbar, wenn die vergrämten Maulwürfe auf den angrenzenden Arealen (Nachbargrundstücken) toleriert werden können. Mit einer Rückwanderung muss gerechnet werden.
WW887Die technischen Spezifikationen der verwendeten Druckkammern müssen denen der PEX-Druckkammer entsprechen.

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