Notfallzulassung von Proman® in Feldsalat
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu dürfen, dass das Herbizid Proman® eine Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Anwendung in Feldsalat gegen einjährige zweikeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Klettenlabkraut) in Freiland und Gewächshaus erhalten hat.
Zulassungshinweis
Proman® (Zul.-Nr. 007932-00)
Die Notfallzulassung wurde für die Anwendung im Freiland für die Zeit vom 7. Juli 2023 bis zum 3. November 2023 und für die Anwendung im Gewächshaus die Zeit vom 1. September 2023 bis zum 29. Dezember 2023 für jeweils für 120 Tage erteilt.
Die zugelassene Menge wird auf 2.400 Liter begrenzt, ausreichend zur Behandlung von 2.400 ha.
Für den schnellen Leser – die Notfallzulassung im Überblick:
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Für individuelle Rückfragen und Empfehlungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.