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Wir freuen uns Ihnen Mitteilen zu können das unser Herbizid Proman (500 g/l Metobromuron) eine Notfallzulassung gemäß Art.53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zur Bekämpfung von einjährigem Rispengras & einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern in Sojabohnen erhalten hat.
Die Notfallzulassung gilt in der Zeit vom 15 März 2026 – 31.Juli 2026. Inhaber der Genehmigung: Deutscher Sojaförderring e. V., Hochburg 1, 79312 Emmendingen. |
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*: Länderspezifischer Mindestabstand ist einzuhalten |
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Unsere Empfehlung in Sojabohnen im Vorauflauf: |
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**: Auf leichten Standorten |
Möchten Sie mehr wissen? |
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Bei Fragen zu unseren Produkten oder Zulassungen wenden Sie sich gern an unsere Kollegen in der Vertriebs- oder Fachberatung oder besuchen Sie unsere Homepage. |
